Ärztliche Bereitschaftsdienste: Alles neu?

Der europäische Ministerrat hat die umstrittene Richtlinie zur Regelung der Arbeitzeiten beschlossen.
Danach sieht die europäische Richtlinie jetzt vor, dass Ärzte im Schnitt nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Es sind aber auch Ausnahmeregelungen bis zum 65 Wochenstunden möglich.

Nachdem der Europäische Gerichtshof zuletzt zum deutschen Arbeitszeitgesetz klargestellt hatte, das Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist, regelt die neue Richtlinie nun wieder, dass die Bereitschaftszeit in aktive und passive Phasen unterteilt werden muss.

Nach Presseaussagen haben sowohl Arbeitsminister als auch Gesundheitsministerium versichert, die deutschen Regelungen nicht abzuändern.
Es bleibt abzuwarten, ob die Politik an dieser Aussage festhält.

Immer wieder wird berichtet, dass Krankenhäuser massive Personalprobleme haben, weil sich kein Arzt findet, der zu den aktuellen Arbeitsbedingungen tätig sein will.
Die neu eingetretene Verunsicherung wird daran nichts zum Positiven ändern. Den Krankenhäusern verbleibt die Möglichkeit, andere Anreize zu schaffen, um die Personalsituation zu verbessern.
Auch lohnt auch hier der Blick über den Tellerrand. So manches alternative Arbeitszeitmodell lässt sich zur Verbesserung überdenken.

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