Der Zahnarzt als Angestellter

Seit dem 1. Juli 2007 ist es zulässig, Zahnärzte anzustellen. Insbesondere für jüngere Zahnärzte und Zahnärztinnen ist es attraktiv, zunächst einmal als Angestellter tätig zu sein. Häufig besteht auch kein eigner Wunsch nach einer Selbstständigkeit. Was jedoch ist bei der Anstellung eines Zahnarztes zu beachten? Welche Punkte sollten unbedingt Beachtung finden?

Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier: zahnarzt_als_angestellter-1

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