2. Dezember 2015

Seit Mitte des Jahres können medizinische Versorgungszentren MVZ auch fachgruppengleich gegründet werden, so dass nun auch rein zahnärztliche MVZs möglich sind.

Daraus ergeben sich insbesondere für wachstumsorientierte Zahnärzte interessante Möglichkeiten, ihre Praxis unternehmerisch sinnvoll aufzustellen.

Erstes Zahnarzt-MVZ nun auch in Hessen zugelassen

Die ersten beiden rein zahnärztlichen MVZs in Hessen sind heute, am 02.12.2015, zugelassen worden. Beide Praxen wurde dabei von unserer Kanzlei beraten und im Zulassungsverfahren begleitet.

Die beiden MVZs wurden als GmbH gegründet.

Grundsätzlich können MVZs als Personengesellschaft oder als GmbH gegründet werden. Zahnärzte, die das medizinische Versorgungszentrum alleine gründen möchten, sind hingegen auf die Rechtsform der GmbH angewiesen, da die Personengesellschaft stets mindestens zwei Gründet verlangt. Welche Rechtsform die richtige ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu prüfen, die eine exakte Kenntnis der medizinrechtlichen Besonderheiten verlangt.

Bei der Beantwortung der Frage, ob ein MVZ für Sie Sinn macht und im anschließenden Gründungsverfahren, beraten wir Sie gerne.

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2 Antworten

  1. Interessante Artikel!!!
    Wenn MVZ gemacht wurde, können dann auch die auf den Rechnungen (z.B. Kalibrierung Röntgen, Reparaturen Behandlungsstuhl, Behandlungsmaterialien etc.) der Firmen Mehrwehrsteuern als Vorsteuer ausgewiesen werden ?
    Das wäre natürlich ein weiterer Benefit.
    Danke für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen.
    Freundlichen Gruß
    M.Besold

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