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	<title>Kommentare für Medizinrecht - Klinikrecht - Apothekenrecht</title>
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	<description>Ein Informationsservice der Kanzlei Lyck &#38; Pätzold Medizinanwälte</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jan 2012 11:09:03 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Werbung &#8211; Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Oder doch? von Gutscheine - Praxisfit</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/09/20/werbung-der-kreativitat-sind-keine-grenzen-gesetzt-oder-doch/comment-page-1/#comment-14840</link>
		<dc:creator>Gutscheine - Praxisfit</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 11:09:03 +0000</pubDate>
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		<description>[...] /*  */ Habe mal Herrn Google gefragt und folgendes gefunden. Der Text betreffend Gutscheine PZR steht ziemlich weit unten.  http://www.medizinrecht-blog.de/2011...tzt-oder-doch/ [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] /*  */ Habe mal Herrn Google gefragt und folgendes gefunden. Der Text betreffend Gutscheine PZR steht ziemlich weit unten.  <a href="http://www.medizinrecht-blog.de/2011...tzt-oder-doch/" rel="nofollow">http://www.medizinrecht-blog.de/2011&#8230;tzt-oder-doch/</a> [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Abrechnungsfähige Amalgam-Alternativen im Seitenzahnbereich von Janine</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/06/08/abrechnungsfahige-amalgam-alternativen-im-seitenzahnbereich/comment-page-1/#comment-14468</link>
		<dc:creator>Janine</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 20:40:47 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bin seit 1998 schwer nierenkrank - trotz 2 Jahre in Dialyseklinik hat niemand herausgefunden woher diese Werte stammen. Mir fielen die Haare büschelweise aus, mein Auge schwoll zu.

Und dennoch wurden mir - seitdem die Nierenerkrankung bekannt ist - 10 Amalgamfüllungen gesetzt wovon 4 ohne Schutzmaßnahmen herausgebohrt wurden.

2 davon bei einem Bereitschaftszahnarzt nachdem ich über 1 Jahr an Trigeminusneuralgie litt.

2 Mal im Backenzahn herausgebohrt, zuletzt auf wurzelbehandelten Zahn gesetzt sodass ich nun eine 5h Wurzelspitzenresektion bekam, nachdem ich die Seitenfüllungen - ebenfalls Amalgam - ca. 3 Mal verschluckt habe.

Jedes Mal wurden Schleimhauterkrankungen behandelt. 

Ich erbreche nach jedem Essen Schleim. 
164µg/l Quecksilber wurden im Urin gemessen.

Und dennoch wurden meine Kunststofffüllungen als Wunschleistung angesehen welche ich immer privat zahlen musste.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin seit 1998 schwer nierenkrank &#8211; trotz 2 Jahre in Dialyseklinik hat niemand herausgefunden woher diese Werte stammen. Mir fielen die Haare büschelweise aus, mein Auge schwoll zu.</p>
<p>Und dennoch wurden mir &#8211; seitdem die Nierenerkrankung bekannt ist &#8211; 10 Amalgamfüllungen gesetzt wovon 4 ohne Schutzmaßnahmen herausgebohrt wurden.</p>
<p>2 davon bei einem Bereitschaftszahnarzt nachdem ich über 1 Jahr an Trigeminusneuralgie litt.</p>
<p>2 Mal im Backenzahn herausgebohrt, zuletzt auf wurzelbehandelten Zahn gesetzt sodass ich nun eine 5h Wurzelspitzenresektion bekam, nachdem ich die Seitenfüllungen &#8211; ebenfalls Amalgam &#8211; ca. 3 Mal verschluckt habe.</p>
<p>Jedes Mal wurden Schleimhauterkrankungen behandelt. </p>
<p>Ich erbreche nach jedem Essen Schleim.<br />
164µg/l Quecksilber wurden im Urin gemessen.</p>
<p>Und dennoch wurden meine Kunststofffüllungen als Wunschleistung angesehen welche ich immer privat zahlen musste.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verpflichtung zur Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess von RA Pätzold</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2008/10/01/verpflichtung-zur-einholung-eines-gerichtlichen-sachverstandigengutachtens-im-arzthaftungsprozess-2/comment-page-1/#comment-14353</link>
		<dc:creator>RA Pätzold</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 19:37:50 +0000</pubDate>
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		<description>inwiefern Ergebnisse?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>inwiefern Ergebnisse?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verpflichtung zur Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess von kucke da</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2008/10/01/verpflichtung-zur-einholung-eines-gerichtlichen-sachverstandigengutachtens-im-arzthaftungsprozess-2/comment-page-1/#comment-14352</link>
		<dc:creator>kucke da</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 19:30:52 +0000</pubDate>
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		<description>Gibt es da schon ergebnisse 

vg Claudia</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es da schon ergebnisse </p>
<p>vg Claudia</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Das Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb des Regierungsentwurfes zum neuen Versorgungsstrukturgesetz von RA Pätzold</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/11/26/das-vorkaufsrecht-der-kassenarztlichen-vereinigungen-innerhalb-des-regierungsentwurfes-zum-neuen-versorgungsstrukturgesetz/comment-page-1/#comment-13686</link>
		<dc:creator>RA Pätzold</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 09:18:47 +0000</pubDate>
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		<description>Der Link sollte jetzt funktionieren. Danke für den Hinweis!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Link sollte jetzt funktionieren. Danke für den Hinweis!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Das Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb des Regierungsentwurfes zum neuen Versorgungsstrukturgesetz von Gerd Eisentraut</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/11/26/das-vorkaufsrecht-der-kassenarztlichen-vereinigungen-innerhalb-des-regierungsentwurfes-zum-neuen-versorgungsstrukturgesetz/comment-page-1/#comment-13624</link>
		<dc:creator>Gerd Eisentraut</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 08:48:40 +0000</pubDate>
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		<description>Moin moin,
der Link ist kaputt. 
Fröhliche Grüße, Gerd Eisentraut</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moin moin,<br />
der Link ist kaputt.<br />
Fröhliche Grüße, Gerd Eisentraut</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Werbung &#8211; Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Oder doch? von Waas</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/09/20/werbung-der-kreativitat-sind-keine-grenzen-gesetzt-oder-doch/comment-page-1/#comment-12965</link>
		<dc:creator>Waas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 22:42:05 +0000</pubDate>
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		<description>Ich begrüße es sehr, wenn antiquierte Werbeverbote fallen. Allerdings gibt es noch etliche Heilberufler, für die gilt: Sie müssen nicht nur dürfen, sondern auch wollen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich begrüße es sehr, wenn antiquierte Werbeverbote fallen. Allerdings gibt es noch etliche Heilberufler, für die gilt: Sie müssen nicht nur dürfen, sondern auch wollen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu „Praxis für medizinische Fußpflege“ kann irreführend sein! von RA Pätzold</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/07/15/%e2%80%9epraxis-fur-medizinische-fuspflege%e2%80%9c-kann-irrefuhrend-sein/comment-page-1/#comment-12656</link>
		<dc:creator>RA Pätzold</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 11:20:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.medizinrecht-blog.de/?p=1354#comment-12656</guid>
		<description>Sehr geehrte Frau Allrich, 

gerne können wir hierzu einmal telefonieren. Dazu benötige ich aber ihre Kontaktdaten. Schicken Sie mir diese doch einfach an kanzlei@medizinanwaelte.de. Ein Kollege unserer Kanzlei wird sich dann mit ihnen in Verbindung setzen. 

Mit besten Grüßen
Jens Pätzold</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Allrich, </p>
<p>gerne können wir hierzu einmal telefonieren. Dazu benötige ich aber ihre Kontaktdaten. Schicken Sie mir diese doch einfach an <a href="mailto:kanzlei@medizinanwaelte.de">kanzlei@medizinanwaelte.de</a>. Ein Kollege unserer Kanzlei wird sich dann mit ihnen in Verbindung setzen. </p>
<p>Mit besten Grüßen<br />
Jens Pätzold</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu „Praxis für medizinische Fußpflege“ kann irreführend sein! von Ute Allrich</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/07/15/%e2%80%9epraxis-fur-medizinische-fuspflege%e2%80%9c-kann-irrefuhrend-sein/comment-page-1/#comment-12654</link>
		<dc:creator>Ute Allrich</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 08:56:16 +0000</pubDate>
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		<description>Habe auch schwierigkeiten mit der Werbung.
Bin ab 01.08.2011 selbständig.
Der Tietel lautet &quot;Mobile Fach-Fusspflege&quot; 
                                             ärztlich geprüft
                                Fusszonenmassage
                                Ganzkörpermassage
das steht auf mein Fleyer. Gesundheitsamt sagt:&quot;ärztlich geprüft&quot;und Fusszonenmassage, wäre für mich als &quot;nicht Podologin&quot;und &quot;nicht Heilpraktikerin&quot;
nicht zulässig und verboten.Habe aber die ges.Ausbildung machen dürfen.Mit vorgeschriebene Bezeichnung.Ich bin geschockt, bevor ich überhaupt anfangen konnte.Habe mich mit dem Regierungspresidium in Karlsruhe in Verbindung gesetzt und meine Urkunden,Zertifikate sowie Fleyer vorgelegt, zum prüfen. Ich traue im moment Niemanden, solange nicht, bis ich die Gesetzesgrundlage vor mir habe und schriftlich bestätigt.Ich wuste nicht daß ein Machtkampf zwischen Podologen und den &quot;Rest&quot;zum zerreißen besteht.Es fehlen in Deutschland noch viele eindeutige Gesetze.
KÖNNEN SIE MIR HELFEN????? Die Eigen-Macht in den Ämtern ist verherent groß.
Mir wird bei meinen jüngsten Erfahrungen übel.

Mit freundlichen Grüßen
in der Hoffnung von Ihnen zu hören
verbleibe ich
UTE ALLRICH
53 Jahre
38 Jahre in Vollzeit berufstätig
 2  erwachsene wohlgeratende,kluge und schaffende Kinder (34J,33J)
 1 Enkelkind
 Ich kämpfe um meine Existenz, da ich auch,wie viele Andere, als guter Mittelstand,nicht mehr ins Systehm meines ehemaligen Arbeitgeber passte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe auch schwierigkeiten mit der Werbung.<br />
Bin ab 01.08.2011 selbständig.<br />
Der Tietel lautet &#8220;Mobile Fach-Fusspflege&#8221;<br />
                                             ärztlich geprüft<br />
                                Fusszonenmassage<br />
                                Ganzkörpermassage<br />
das steht auf mein Fleyer. Gesundheitsamt sagt:&#8221;ärztlich geprüft&#8221;und Fusszonenmassage, wäre für mich als &#8220;nicht Podologin&#8221;und &#8220;nicht Heilpraktikerin&#8221;<br />
nicht zulässig und verboten.Habe aber die ges.Ausbildung machen dürfen.Mit vorgeschriebene Bezeichnung.Ich bin geschockt, bevor ich überhaupt anfangen konnte.Habe mich mit dem Regierungspresidium in Karlsruhe in Verbindung gesetzt und meine Urkunden,Zertifikate sowie Fleyer vorgelegt, zum prüfen. Ich traue im moment Niemanden, solange nicht, bis ich die Gesetzesgrundlage vor mir habe und schriftlich bestätigt.Ich wuste nicht daß ein Machtkampf zwischen Podologen und den &#8220;Rest&#8221;zum zerreißen besteht.Es fehlen in Deutschland noch viele eindeutige Gesetze.<br />
KÖNNEN SIE MIR HELFEN????? Die Eigen-Macht in den Ämtern ist verherent groß.<br />
Mir wird bei meinen jüngsten Erfahrungen übel.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
in der Hoffnung von Ihnen zu hören<br />
verbleibe ich<br />
UTE ALLRICH<br />
53 Jahre<br />
38 Jahre in Vollzeit berufstätig<br />
 2  erwachsene wohlgeratende,kluge und schaffende Kinder (34J,33J)<br />
 1 Enkelkind<br />
 Ich kämpfe um meine Existenz, da ich auch,wie viele Andere, als guter Mittelstand,nicht mehr ins Systehm meines ehemaligen Arbeitgeber passte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Abmahnungen durch medical smoothcare AG von Catrin Aklin</title>
		<link>http://www.medizinrecht-blog.de/2011/06/15/abmahnungen-durch-medical-smoothcare-ag/comment-page-1/#comment-12452</link>
		<dc:creator>Catrin Aklin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 18:12:11 +0000</pubDate>
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		<description>Abmahnung - Opfer oder Täter ?
Teil 1 - von Catrin Aklin – Präsidentin der medical-smoothcare AG.

Da sich hier im Internet offensichtlich einige Personen, einschließlich selbst ernannter Spezialisten, in äussert vorschnellen und unqualifizierten Äusserungen – wohl auch zuweilen mit dem Ziel der eigenen, selbstdarstellerischen Publicity - üben, sei im Folgenden festzustellen:

Bei den hier im Internet zum Thema Faltenunterspritzungen/Abmahnung ausgebreiteten Diskussionen fühlen sich die abgemahnten Personen anscheinend als Opfer einer Abmahnung, jedoch nicht als Täter einer ungesetzlichen und strafbaren Handlung.
Durch Verdrehen von Tatsachen und Aufstellen von unqualifizierten, inkompetenten und absurden Behauptungen, irrwitzigen Mutmassungen, sowie Ignorieren der geltenden Rechtsprechung wird hier der Versuch unternommen, von der eigentlichen Problematik und vom Thema abzulenken.
Die Interessen der Patienten werden weder berücksichtigt noch in irgendeiner Form erwähnt. Dabei sollten der Schutz und die Gesundheit der Patienten an vorderster Stelle stehen.
Hierbei werden die aktuelle Rechtslage und die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert sowie die Tatsachen verdreht oder mit inkompetenten Kommentaren verwässert.  
Jeder, der des Lesens mächtig ist, kann - selbst bei nur mittlerer Intelligenz – im Internet  leicht eindeutige Hinweise über die gängige Rechtsprechung und auch unmissverständliche Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer finden (siehe auch unten aufgeführte Zitate). 
Die eingehendere Beschäftigung mit dieser Thematik ist zumindest einigen der Abgemahnten dringend zu empfehlen. Vielleicht wird bei Kenntnisnahme der Rechtsprechung dann deutlich, welche massiven strafrechtlichen Konsequenzen und weitreichenden Folgen Faltenunterspritzungen ohne gesetzliche Erlaubnis haben können. 

Unmissverständliche Informationen lassen sich z.B. auch im Heilpraktikergesetz (HeilprG) finden:
§ 5 	Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Man kann ja wohl vermuten, dass die abgemahnten Personen ihre Patienten oder Kunden nicht darüber aufgeklärt haben, dass sie als Behandler nach gängiger Rechtslage die Faltenunterspritzungen überhaupt nicht durchführen dürfen.

Somit kann man annehmen, dass hier eine Erschleichung einer Einwilligung vorgelegen hat. 
Diesbezügliche weitere interessante Informationen kann man finden unter:
… vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Strafgesetzbuch 

Der § 5 UWG Irreführende Werbung beschreibt:
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben … enthält.
Eine Irreführung durch Unterlassen  (§ 5 a UWG Irreführung durch Unterlassen)
kann  hier ebenfalls in Erwägung gezogen werden.
(2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.
Nicht unproblematisch ist es, wenn einige Abgemahnte der Meinung sind, die Patienten durch unwahre Angaben werben zu können, indem sie irreführend den Eindruck erwecken, zur Faltenunterspritzung berechtigt zu sein (vgl. § 16 UWG Strafbare Werbung)
Eine unwahre und zur Irreführung geeignete Angabe kann auch durch Verschweigen eines wesentlichen Umstandes gemacht werden.
Dabei ist, da es sich bei § 16 UWG um einen Straftatbestand handelt, der objektive Wahrheitsgehalt maßgebend. Die subjektiven Vorstellungen bleiben außer Betracht. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das irreführende Werben an sich strafbar. Hieraus folgt, dass es nicht tatsächlich zu einer Irreführung gekommen sein muss.

Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist gegeben, wenn eine nicht nur geringfügige Rechtsverletzung vorliegt. Dies ist anzunehmen, wenn durch falsche Angaben ein erheblicher Teil der Verbraucher irregeführt werden kann. 


Die im Internet gefundenen und hier aufgeführten Zitate stellen nur einen kleinen Ausschnitt der im Zusammenhang mit Faltenunterspritzungen im Internet aufzufindenden Rechtsprechung dar. 
Es stellt sich hierbei z.B. auch die Frage, ob Berufshaftpflichtversicherungen auch vorsätzliche ungesetzliche und strafbare Handlungen, wie in diesem Fall die Faltenunterspritzungen, decken werden. 

Nach obigen Ausführungen ist anzunehmen, dass ein erheblicher Teil der Verbraucher – insbesondere auch durch die Werbung im Internet – durch unwahre Angaben irregeführt wird; hierbei ist die Frage berechtigt, ob sich die Abgemahnten wirklich darüber Gedanken gemacht haben, welche rechtlichen, insbesondere auch massiven strafrechtlichen Folgen und berufsrechtlichen Konsequenzen drohen können, wenn die Faltenunterspritzungen ohne gesetzliche Erlaubnis als Straftaten gewertet werden und dann evtl. ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist.  

Unqualifizierte Kommentare, wie z.B. von einem Dr. Lautenschlager, tragen zum Thema nichts Intelligentes bei. Hierbei stellt sich wohl eher die Frage, aus welchen Motiven heraus Herr Lautenschlager als Proktologe einen derartigen polemischen, von jeglicher fehlender Sachkenntnis geprägten Kommentar schreibt, da er selbst in Kosmetikstudios die Faltenunterspritzung übt. 
Könnte vielleicht Neid die eigentliche Triebfeder seines inkompetenten, berufsunwürdigen Artikels gewesen sein?
Dr. Lautenschlager ist zu empfehlen, sich insbesondere auch einmal über den Inhalt von § 29 der Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte eingehend zu informieren.

Die wahren Opfer sind nicht die Abgemahnten, sondern die Patienten, welche zu schützen sind.

Catrin Aklin – Präsidentin der medical-smoothcare AG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Abmahnung &#8211; Opfer oder Täter ?<br />
Teil 1 &#8211; von Catrin Aklin – Präsidentin der medical-smoothcare AG.</p>
<p>Da sich hier im Internet offensichtlich einige Personen, einschließlich selbst ernannter Spezialisten, in äussert vorschnellen und unqualifizierten Äusserungen – wohl auch zuweilen mit dem Ziel der eigenen, selbstdarstellerischen Publicity &#8211; üben, sei im Folgenden festzustellen:</p>
<p>Bei den hier im Internet zum Thema Faltenunterspritzungen/Abmahnung ausgebreiteten Diskussionen fühlen sich die abgemahnten Personen anscheinend als Opfer einer Abmahnung, jedoch nicht als Täter einer ungesetzlichen und strafbaren Handlung.<br />
Durch Verdrehen von Tatsachen und Aufstellen von unqualifizierten, inkompetenten und absurden Behauptungen, irrwitzigen Mutmassungen, sowie Ignorieren der geltenden Rechtsprechung wird hier der Versuch unternommen, von der eigentlichen Problematik und vom Thema abzulenken.<br />
Die Interessen der Patienten werden weder berücksichtigt noch in irgendeiner Form erwähnt. Dabei sollten der Schutz und die Gesundheit der Patienten an vorderster Stelle stehen.<br />
Hierbei werden die aktuelle Rechtslage und die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert sowie die Tatsachen verdreht oder mit inkompetenten Kommentaren verwässert.<br />
Jeder, der des Lesens mächtig ist, kann &#8211; selbst bei nur mittlerer Intelligenz – im Internet  leicht eindeutige Hinweise über die gängige Rechtsprechung und auch unmissverständliche Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer finden (siehe auch unten aufgeführte Zitate).<br />
Die eingehendere Beschäftigung mit dieser Thematik ist zumindest einigen der Abgemahnten dringend zu empfehlen. Vielleicht wird bei Kenntnisnahme der Rechtsprechung dann deutlich, welche massiven strafrechtlichen Konsequenzen und weitreichenden Folgen Faltenunterspritzungen ohne gesetzliche Erlaubnis haben können. </p>
<p>Unmissverständliche Informationen lassen sich z.B. auch im Heilpraktikergesetz (HeilprG) finden:<br />
§ 5 	Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
Man kann ja wohl vermuten, dass die abgemahnten Personen ihre Patienten oder Kunden nicht darüber aufgeklärt haben, dass sie als Behandler nach gängiger Rechtslage die Faltenunterspritzungen überhaupt nicht durchführen dürfen.</p>
<p>Somit kann man annehmen, dass hier eine Erschleichung einer Einwilligung vorgelegen hat.<br />
Diesbezügliche weitere interessante Informationen kann man finden unter:<br />
… vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Strafgesetzbuch </p>
<p>Der § 5 UWG Irreführende Werbung beschreibt:<br />
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben … enthält.<br />
Eine Irreführung durch Unterlassen  (§ 5 a UWG Irreführung durch Unterlassen)<br />
kann  hier ebenfalls in Erwägung gezogen werden.<br />
(2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.<br />
Nicht unproblematisch ist es, wenn einige Abgemahnte der Meinung sind, die Patienten durch unwahre Angaben werben zu können, indem sie irreführend den Eindruck erwecken, zur Faltenunterspritzung berechtigt zu sein (vgl. § 16 UWG Strafbare Werbung)<br />
Eine unwahre und zur Irreführung geeignete Angabe kann auch durch Verschweigen eines wesentlichen Umstandes gemacht werden.<br />
Dabei ist, da es sich bei § 16 UWG um einen Straftatbestand handelt, der objektive Wahrheitsgehalt maßgebend. Die subjektiven Vorstellungen bleiben außer Betracht. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das irreführende Werben an sich strafbar. Hieraus folgt, dass es nicht tatsächlich zu einer Irreführung gekommen sein muss.</p>
<p>Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist gegeben, wenn eine nicht nur geringfügige Rechtsverletzung vorliegt. Dies ist anzunehmen, wenn durch falsche Angaben ein erheblicher Teil der Verbraucher irregeführt werden kann. </p>
<p>Die im Internet gefundenen und hier aufgeführten Zitate stellen nur einen kleinen Ausschnitt der im Zusammenhang mit Faltenunterspritzungen im Internet aufzufindenden Rechtsprechung dar.<br />
Es stellt sich hierbei z.B. auch die Frage, ob Berufshaftpflichtversicherungen auch vorsätzliche ungesetzliche und strafbare Handlungen, wie in diesem Fall die Faltenunterspritzungen, decken werden. </p>
<p>Nach obigen Ausführungen ist anzunehmen, dass ein erheblicher Teil der Verbraucher – insbesondere auch durch die Werbung im Internet – durch unwahre Angaben irregeführt wird; hierbei ist die Frage berechtigt, ob sich die Abgemahnten wirklich darüber Gedanken gemacht haben, welche rechtlichen, insbesondere auch massiven strafrechtlichen Folgen und berufsrechtlichen Konsequenzen drohen können, wenn die Faltenunterspritzungen ohne gesetzliche Erlaubnis als Straftaten gewertet werden und dann evtl. ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist.  </p>
<p>Unqualifizierte Kommentare, wie z.B. von einem Dr. Lautenschlager, tragen zum Thema nichts Intelligentes bei. Hierbei stellt sich wohl eher die Frage, aus welchen Motiven heraus Herr Lautenschlager als Proktologe einen derartigen polemischen, von jeglicher fehlender Sachkenntnis geprägten Kommentar schreibt, da er selbst in Kosmetikstudios die Faltenunterspritzung übt.<br />
Könnte vielleicht Neid die eigentliche Triebfeder seines inkompetenten, berufsunwürdigen Artikels gewesen sein?<br />
Dr. Lautenschlager ist zu empfehlen, sich insbesondere auch einmal über den Inhalt von § 29 der Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte eingehend zu informieren.</p>
<p>Die wahren Opfer sind nicht die Abgemahnten, sondern die Patienten, welche zu schützen sind.</p>
<p>Catrin Aklin – Präsidentin der medical-smoothcare AG</p>
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