5. November 2013

Ab 01.01.2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt zukünftig als Versicherungsnachweis. Dies teilt die Bundesregierung heute mit.

Damit verliert die alte Krankenversicherungskarte zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Danach wird beim Arztbesuch nur noch die Karte akzeptiert.

Vergisst der Versicherte die Karte bei einem Arztbesuch, kann er sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Ohne die Karte stellt der Arzt oder die Ärztin eine private Rechnung. Ärzte können in begründeten Fällen sogar ablehnen, einen Patienten ohne gültige Karte zu behandeln. Einzige Ausnahme: es handelt sich um einen Notfall.

In Zukunft wird die elektronische Karte mehr Funktionen haben als die alte Krankenversicherungskarte. Sie sollen Schritt für Schritt freigeschaltet werden. Jeder Versicherte soll selbst bestimmen können, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird. In Zukunft werden die Versicherten auch darüber entscheiden müssen, ob sie lebensrettende Informationen auf der Karte speichern möchten.

Die Karte ist mit einem Chip ausgestattet, der wichtige Informationen für den Notfall speichern kann, so zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien. Denkbar wäre auch aufzulisten, wann der Patient wie behandelt oder geimpft wurde und welche Arzneimittel er einnimmt. Unerwünschte Wechselwirkungen könnten so vermieden werden. Bis es so weit ist, müssen Versicherte ausdrücklich wünschen, dass weitere Daten gespeichert werden. Die Daten dürfen nur zur medizinischen Versorgung ausgelesen werden.

Kategorien
Newsletter
Wollen Sie unter den Ersten sein, die über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsrecht und der Gesundheitspolitik informiert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.