Dr. Clever ist seit vielen Jahren niedergelassen und seine Praxis, die er gemeinsam mit einem Kollegen betreibt, nennt er „Praxisklinik für…“. Sein Kollege wurde als Partner ohne Kapitalbeteiligung in die Praxis aufgenommen und weil der Partner kein Kapital in die Praxis eingebracht hat, hat er natürlich auch in der Praxis so gut wie nichts zu sagen. Und natürlich unterschreibt Dr. Clever auch die Arbeitsverträge und Kündigungen in der Praxis alleine. Ab und zu bekommt Dr. Clever von seinen Lieferanten gute Rabatte eingeräumt über die sich Dr. Clever natürlich freut, weil dies seinen Gewinnanteil erhöht. Ab und zu weist er Kollegen einen Patienten zu und lässt sich dafür angemessen vergüten, wobei er diese Vergütung als Honorar für prä- und/oder postoperative Leistungen deklariert.
Wie viele Kollegen kennen Sie, die so oder zumindest so ähnlich ihre Praxis betreiben?
Und was glauben Sie, wie viele rechtliche Vorschriften durch diese Art der Berufsausübung tangiert sind? Weiterlesen


