Arbeitsrecht im Gesundheitswesen – Update für die Praxis
Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Überstunden und Co.: Das komplexe Arbeitsrecht sorgt regelmäßig für Unklarheiten und stellt viele Arbeitgeber vor eine große Herausforderung. Häufig sind die Rechtsvorschriften im Arbeitsrecht zudem nicht ganz eindeutig und selbst Praktikern fällt es schwer, den Überblick über die vielen Regelungen und Urteile zu behalten. Welche Rechte haben Sie und welche Rechte Ihre Mitarbeiter? Welche Pflichten gilt es beiderseitig einzuhalten?
Mitarbeiterführung und Bindung durch richtige Arbeitsverträge
Rechtsanwältin Nadine Ettling aus der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht gibt einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsrechts und fasst zusammen, was Praxisinhaber/ Arbeitgeber / Unternehmer jetzt wissen sollten. Es geht unter anderem darum, wie die richtige Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge dazu beitragen kann, dass Sie zu einer attraktiven Arbeitgebermarke werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Gleichzeitig werden Neuerungen aus der Rechtsprechung zur Konkretisierung von Abgeltungsklauseln, zu Urlaubsregelungen, dem Nachweisgesetz als auch datenschutzrechtliche Aspekte beleuchtet.
Vortragsinhalte zum Arbeitsrecht
- Was muss bei Arbeitsverträgen bedacht werden?
- Wie kann ein Arbeitsvertrag Mitarbeiter binden?
- Umsatzabhängige Vergütungen – Was ist zu beachten?
- Vergütungsgestaltung und Vermeidung von Korruptionsrisiken?
- Mindestlohngesetz, was ist in der Praxis zu beachten?
- Wie werden Arbeitsverträge krisensicher?
- Schwangerschaftsbeschäftigungsverbot und Stillbeschäftigungsverbot
- Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz und Dokumentation,
- Rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst, Arbeitszeitmodelle, Lösungen und Maßnahmen
- Fremdpersonaleinsatz
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Compliance im Arbeitsrecht und Compliance im Medizinrecht
Ablauf
Vortrag: am 13.09.2023 um 18:30 – 19.30 Uhr
Referenten: Nadine Ettling
Moderation: Christian Erbacher
Ihre Referentin:
Nadine Ettling
Rechtsanwältin Ettling ist Fachanwältin für Medizinrecht und hat sich wie alle Anwälte der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht dem Medizinrecht und der rechtlichen Beratung der Akteure im Gesundheitswesen verschrieben. Sie ist sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig und berät und vertritt medizinische Leistungserbringer, insbesondere Zahnärzte und Ärzte sowie Kliniken, in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Berufs- und Werberechts als auch bei Praxisgründungen. Frau Ettling ist Rechtsbeirätin des Dentista e.V. – Forum für Zahnmedizin und Zahntechnik.
Ihr Moderator:
Christian Erbacher
Christian Erbacher ist Fachanwalt für Medizinrecht und Experte für strategische Praxisentwicklung. Er ist Partner der Kanzlei Lyck + Pätzold, healthcare. recht. Christian Erbacher ist seit vielen Jahren Wegbereiter in der Healthcare-Welt und von Hause aus ein großer Fan technischer Neuerungen.
Die Themen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Digitalisierung und strategische Weiterentwicklung der Unternehmen im Gesundheitswesen treiben ihn an.
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JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 Gesundheitswesen
Im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist Lyck+Pätzold healthcare.recht im Ranking Gesundheitswesen – Krankenhäuser, MVZ und Apotheken aufgenommen worden. Die Redaktion sieht unsere Spezialisierung im Bereich „Großpraxen oder MVZ im ambulanten Bereich“. Auch hebt sie hervor, dass „die Anwälte Kompetenzen im Arbeits- u. Gesellschaftsrecht bieten und sie dadurch umfangreich begleiten können“.
Die Corona-Pandemie hat bei Lyck+Pätzold healthcare.recht für einen rechtlichen Beratungsaufschwung gesorgt. Gefragt waren Mandate rund um die Zulassung und den Vertrieb von Tests, Fragen zur Medical Device Regulation und vielen neuen Startup-Ideen aus der Situation des Lockdown und des Abstandhaltens. Zudem hat die Digitalisierung aufgrund des Digitale-Versorgung-Gesetz einen großen Bedarf in der Beratung ausgelöst. Ein Beispiel sind sogenannte „Apps auf Rezept“.
Grundlage des jährlichen Rankings des JUVE Verlags sind Befragungen von mehreren tausend Kanzleien und Mandanten. Die Redaktion des seit nunmehr 23 Jahren erscheinenden Referenzwerks des deutschen Anwaltsmarkts bewertet dabei unter anderem die fachlichen Kompetenzen, aber auch Serviceorientierung, Branchenkenntnis, Erkennen von Trends auf dem Rechtsmarkt und Teamarbeit der Kanzleien.
Wir freuen uns sehr über die Aufnahme ins JUVE Handbuch und die damit verbundene Auszeichnung. Einen großen Dank an alle unsere Berufskolleginnen und Kollegen, Geschäftspartner sowie unsere Mandanten für die Wertschätzung unserer Arbeit! Die Auszeichnung ist Ansporn und Motivation zugleich. Die Lösungsorientierung unserer Kanzlei verbunden mit dem Ziel, in kurzer Zeit für spürbare Verbesserungen bei unseren Mandanten zu sorgen, werden wir auch in 2022 umsetzen. Wir arbeiten so weiter an unseren herausragenden Ruf in der Beratung im gesamten Bereich Health Care und der Beratung komplexer Transaktionen. Versprochen!
Praxisverkauf: „Alle sprechen über Investoren, wir sprechen mit Investoren!“
Viele Zahnärzte wünschen sich heutzutage die Sicherheit und Flexibilität eines Angestelltenverhältnisses. Selbstständigkeit und Unternehmertum hingegen finden insbesondere bei der jüngeren Generation weniger Anklang. Dieser Trend hat sich vor allem in den letzten Jahren bei den Zahnärzten, die auf der Suche nach einer geeignetem Weg für den Praxisverkauf waren, bemerkbar gemacht.
Wenn Sie in absehbarer Zeit Ihre Praxis oder Anteile an Ihrer Praxis abgeben möchten, dann stellen sich Ihnen vermutlich zahlreiche Fragen:
- Wie gestalte ich den Praxisverkauf und die Zeit bis dahin möglichst optimal?
- Wo finde ich einen Käufer?
- Ist Ihre Praxis für Investoren interessant und wenn ja, mit welchem Investor sollten Sie sprechen?
- Welche Berater brauche ich und wann?
Gerne möchten wir Ihnen die Option einer Praxisnachfolge aus rechtlicher (Jens Pätzold, Rechtsanwalt und Fachanwalt Medizinrecht) sowie steuerlicher Perspektive (Frank Steuer, Steuerberater & Fachberater Gesundheitswesen) beleuchten. Darüber hinaus wollen wir mit Ihnen diskutieren und uns über die Möglichkeiten und Vorteile einer Partnerschaft austauschen. Und hierzu wollen wir nicht nur – wie allzu oft – über Investoren im Dental sprechen, sondern wir wollen auch mit den Investoren sprechen. Dazu haben wir als Gast einen Vertreter der zahneins-Gruppe eingeladen. Zahneins betreibt das derzeit führenden Netzwerk auf dem deutschen Dentalmarkt – mit über 1.000 Mitarbeitern und 47 Partnerpraxen an mehr als 35 Standorten.
Ein Webinar in Kooperation mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare. recht und der sbu | Beteiligungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Vortragsinhalte zur Praxisnachfolge
- Optionen für die Praxisnachfolgeplanung aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive
- Möglichkeiten eines Verbundes für Wachstum, Praxisentwicklung, Entlastung und Erfahrungsaustausch
- Gespräch mit dem derzeit größten Investor in Deutschland: der zahneins Gruppe und einem Zahnarzt, der seine Praxis bereits an zahneins verkauft hat.
Ablauf
Vorträge: am 17.11.2021 um 17:00 – 19:30 Uhr
Referenten: Jens Pätzold + Frank Steuer
Gäste: zahneins
Vorstellung zahneins: 18:30 – 19:00 Uhr
Diskussionsrunde: 19:00 – 19:30 Uhr
Jens Pätzold
Jens Pätzold ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Unternehmensberater. Er hat sich auf das Medizinrecht, als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts konzentriert und betreut nationale und internationale Healthcare-Unternehmen. Niedergelassenen (Zahn-)Arztpraxen berät er bundesweit bei der strategischen und rechtlichen Optimierung und hat dabei zahlreichen Praxen zu einem weit überdurchschnittlichen Wachstum und Ertrag verholfen. Dazu gehört auch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen. Er ist gefragter Keynote-Speaker, publiziert Bücher und regelmäßig Artikel in Fachliteratur für den Gesundheitsmarkt. Er gehört als Justitiar dem Gründungsvorstand des DGPL e.V. an.
Frank Steuer
Frank Steuer ist, wie der Name schon verrät, Experte für Steuern. Er ist Gründungspartner der sbu – Blum und Steuer Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG und Gesellschafter der LPS Group GmbH. Frank Steuer versteht das Geschäft seiner Mandanten als seines und ist strategischer Gestalter. Er nimmt sich den Themen und Herausforderungen seiner Kunden an und ebnet Wege. Immer nah am Menschen, gelingt es ihm stets und bei aller Komplexität, die sein Arbeitsfeld aufgibt, die entscheidenden Themen in strategische und operative next and further steps zu übersetzen. Zusammen mit Jens Pätzold befasst er sich intensiv mit dem Thema Digitalisierung.
zahneins
Die zahneins Gruppe ist der führende Partner für Zahnärzte im deutschsprachigen Raum. Als eine von Ärzten und Zahnärzten gegründete mittelständische Unternehmensgruppe stellen wir an mehr als 50 Standorten deutschlandweit die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung sicher – dank professioneller Praxislösungen und mehr als 200 Zahnärzten, 1.500 Mitarbeitern und über einer Million Behandlungen.
Die zahneins Gruppe hat sich mit der Gründung 2016 das unternehmerische Ziel gesetzt, den demographischen und administrativen Herausforderungen von Zahnarztpraxen als Gruppe erfolgreich zu begegnen. Der bei zahneins gelebte Ansatz der Zusammenarbeit ist darauf ausgelegt, die Praxisidentität und -struktur von bereits erfolgreichen Praxen unternehmerisch gemeinsam weiterzuentwickeln. Deshalb unterstützt zahneins mit einem Portfolio aus zentralen Serviceleistungen die jeweiligen Partnerpraxen. Dazu gehören Personalfindung und -entwicklung ebenso wie Praxismarketing und die Praxisentwicklung in Bereichen wie Warenwirtschaft, DSGVO, IT und Digitalisierung. Hinzu kommt das wichtige Thema der Nachfolgeplanung zur nachhaltigen Weiterführung der Praxen.
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Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Zoom- Webinar. Vielen Dank an die LPS group GmbH, welche im Rahmen der Reihe LPS Akut die technischen Voraussetzungen für die Veranstaltung zur Verfügung stellt.
Nachfolge: „Alle sprechen über Investoren, wir sprechen mit Investoren!“
Viele Zahnärzte wünschen sich heutzutage die Sicherheit und Flexibilität eines Angestelltenverhältnisses. Selbstständigkeit und Unternehmertum hingegen finden insbesondere bei der jüngeren Generation weniger Anklang. Dieser Trend hat sich vor allem in den letzten Jahren bei den Zahnärzten, die auf der Suche nach einer geeigneten Praxisnachfolge waren, bemerkbar gemacht.
Gerne möchten wir Ihnen die Option einer Praxisnachfolge aus rechtlicher (Jens Pätzold, Rechtsanwalt und Fachanwalt Medizinrecht) sowie steuerlicher Perspektive (Frank Steuer, Steuerberater & Fachberater Gesundheitswesen) beleuchten. Darüber hinaus wollen wir mit Ihnen diskutieren und uns über die Möglichkeiten und Vorteile einer Partnerschaft austauschen. Und hierzu wollen wir nicht nur – wie allzu oft – über Investoren im Dental sprechen, sondern wir wollen auch mit den Investoren sprechen. Dazu haben wir als Gast einen Vertreter der zahneins-Gruppe eingeladen. Zahneins betreibt das derzeit führenden Netzwerk auf dem deutschen Dentalmarkt – mit über 1.000 Mitarbeitern und 47 Partnerpraxen an mehr als 35 Standorten.
Ein Webinar in Kooperation mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare. recht und der sbu | Beteiligungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Vortragsinhalte zur Praxisnachfolge
- Partnerschaft als Option der Praxisnachfolge aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive
- Vorteile eines Verbundes für Wachstum, Praxisentwicklung, Entlastung und Erfahrungsaustausch
- Praxislaborgemeinschaften: Was muss beachtet werden und welche Vorgaben machen Gerichte?
- Vorstellung der zahneins Gruppe: Partnerschaft in einem erfolgreich wachsenden, bundesweiten Verbund
Ablauf
Vorträge: am 10.09.2021 um 16:00 – 18:00 Uhr
Referenten: Jens Pätzold + Frank Steuer
Gäste: zahneins
Vorstellung zahneins: 18:00 – 18:20 Uhr
Diskussionsrunde: 18:20 – 19:00 Uhr
Jens Pätzold
Jens Pätzold ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Unternehmensberater. Er hat sich auf das Medizinrecht, als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts konzentriert und betreut nationale und internationale Healthcare-Unternehmen. Niedergelassenen (Zahn-)Arztpraxen berät er bundesweit bei der strategischen und rechtlichen Optimierung und hat dabei zahlreichen Praxen zu einem weit überdurchschnittlichen Wachstum und Ertrag verholfen. Dazu gehört auch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen. Er ist gefragter Keynote-Speaker, publiziert Bücher und regelmäßig Artikel in Fachliteratur für den Gesundheitsmarkt. Er gehört als Justitiar dem Gründungsvorstand des DGPL e.V. an.
Frank Steuer
Frank Steuer ist, wie der Name schon verrät, Experte für Steuern. Er ist Gründungspartner der sbu – Blum und Steuer Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG und Gesellschafter der LPS Group GmbH. Frank Steuer versteht das Geschäft seiner Mandanten als seines und ist strategischer Gestalter. Er nimmt sich den Themen und Herausforderungen seiner Kunden an und ebnet Wege. Immer nah am Menschen, gelingt es ihm stets und bei aller Komplexität, die sein Arbeitsfeld aufgibt, die entscheidenden Themen in strategische und operative next and further steps zu übersetzen. Zusammen mit Jens Pätzold befasst er sich intensiv mit dem Thema Digitalisierung.
zahneins
Die zahneins Gruppe ist der führende Partner für Zahnärzte im deutschsprachigen Raum. Als eine von Ärzten und Zahnärzten gegründete mittelständische Unternehmensgruppe stellen wir an mehr als 50 Standorten deutschlandweit die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung sicher – dank professioneller Praxislösungen und mehr als 200 Zahnärzten, 1.500 Mitarbeitern und über einer Million Behandlungen.
Die zahneins Gruppe hat sich mit der Gründung 2016 das unternehmerische Ziel gesetzt, den demographischen und administrativen Herausforderungen von Zahnarztpraxen als Gruppe erfolgreich zu begegnen. Der bei zahneins gelebte Ansatz der Zusammenarbeit ist darauf ausgelegt, die Praxisidentität und -struktur von bereits erfolgreichen Praxen unternehmerisch gemeinsam weiterzuentwickeln. Deshalb unterstützt zahneins mit einem Portfolio aus zentralen Serviceleistungen die jeweiligen Partnerpraxen. Dazu gehören Personalfindung und -entwicklung ebenso wie Praxismarketing und die Praxisentwicklung in Bereichen wie Warenwirtschaft, DSGVO, IT und Digitalisierung. Hinzu kommt das wichtige Thema der Nachfolgeplanung zur nachhaltigen Weiterführung der Praxen.
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Update: Gründonnerstag und Karsamstag als Ruhetage? April, April!
Nachdem wir gestern in unserem Beitrag: „Was gilt für Praxisinhaber während des Oster-Shutdown“ über die Auswirkungen der auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Ruhetage (Gründonnerstag und Karsamstag) berichtet haben, gilt heute schon wieder etwas anderes. Bundeskanzlerin Angela Merkel nimmt die angeordneten Ruhetage kurz nach dem sie beschlossen wurden wieder zurück; dies mit den Worten „dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler.“ Alles also nur ein April-Scherz….
Die Abkehr der Beschlüsse zeigt vor allem eins: Die Behäbigkeit des deutschen Regierungsapparates. Während kleiner und mittelständige Unternehmen um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, gelingt es der Politik mit viel Personal- und Kostenaufwand über zwei Tage zu verhandeln. Um dies dann wieder rückgängig zu machen.
Jedenfalls gilt nun: Gründonnerstag und Karsamstag sind keine Ruhetage und auch keine Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage. Doch was passiert nun mit denjenigen (Zahn-)Arztpraxen, die ihre Bestellbücher für diese Tage durch Terminabsagen bereits bereinigt oder die Praxis auf den Notfallbetrieb umgestellt haben? Im besten Fall kann das – nach Vorbild der Politik oder frei nach Pippi Langstrumpf – einfach wieder rückabgewickelt werden. Im worst case drohen der Praxis Umsatzeinbußen, die nicht kompensiert werden können.
Bei der Arbeit am Ruhetag wären Feiertagszuschläge fällig gewesen
Und was, wenn doch gearbeitet worden wäre? Der Ruhetag ist einem Sonn- oder Feiertag gleichzusetzen, folglich hätte grundsätzlich nicht gearbeitet werden dürfen. Wer dennoch hätte arbeiten müssen, hätte laut Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen Ersatzruhetag gehabt. Bei Arbeit an einem der beiden Ruhetage wären dann auch tarifliche oder arbeitsvertragliche Feiertagszuschläge fällig gewesen. Für Praxismitarbeiter in Kurzarbeit ist die Feiertagsvergütung, wenn ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum fällt, ausschließlich vom Praxisinhaber zu zahlen, denn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht an einem Feiertag nicht.
In Gelassenheit üben und Zeit sinnvoll nutzen!
Um die Zeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, bietet es sich an, sich an den – im besten Fall – zwei gewonnenen Tage, unternehmerische Gedanken über die eigene Praxis zu machen. Denn mit Dingen, die sich nicht ändern lassen, sollte keine Lebenszeit vergeudet werden. Anbei finden Sie deshalb einige aus unserer Sicht praxisrelevante Themen, die als kurze Oster-Lektüre dienen können:
8 Fragen zum Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
Praxisübernahme: „altes“ Praxispersonal unter neuem Chef!
Die Arztpraxis oder Zahnarztpraxis als MVZ GmbH? Wir klären auf!
Steuertipp: Unterteilung im Gesellschaftsvertrag nach Kapitalkonten I & II
Sinn und Unsinn von vertraglichen Regelungen: Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
Was gilt für Praxisinhaber während des Oster-Shutdown?
Wir befinden uns mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie. Die politischen Entscheidungen der vergangenen Wochen sind von Inkonsequenz und Abstimmungsproblemen geprägt. Nun hat die Bund-Länder-Konferenz in der Nacht per Videoschalte einen fünftätigen Oster-Shutdown vereinbart. Der Lockdown an sich wurde bis zum 18.04.2021 verlängert. Die Ostertage, also die Zeit von Gründonnerstag (01.04.2021) bis zum Ostermontag (05.04.2021) wurden als „erweiterter Ruhezeit zu Ostern“ bezeichnet. Die Besonderheit an diesem Oster-Shutdown ist, dass die beiden Arbeitstage Gründonnerstag und Karsamstag als sog. „Ruhetage“ deklariert werden.
Was heißt das nun für (Zahn-)Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen?
Die Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz ist Ländersache; insofern müssen die Bundesländer erst tätig werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Umsetzung so wie von der Bund-Länder-Konferenz vorgeschlagen, erfolgen wird.
Unter Zugrundelegung der Corona-Oster-Beschlüsse gilt, dass – vorbehaltlich der Umsetzung – sowohl der Gründonnerstag als auch der Karsamstag als arbeitsfreie Feiertage anzusehen sind. Dies mit der Folge, dass während dieser Zeit – wie bei sonstigen gesetzlichen Ruhetagen (wie z.B. Feiertagen oder Sonntagen) keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht und die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen ist. Ebenfalls muss nicht extra Urlaub genommen werden, sondern der Arbeitnehmer bekommt einen weiteren freien Tag geschenkt. Eine Ausnahme besteht natürlich dann, wenn die Praxis / Gesundheitseinrichtung auch an einem Ruhetag geöffnet ist, wie z.B. während des Notdienstes, dazu gleich mehr.
Im Übrigen verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Beitrag zum Thema „Sprechstunden auch an Sonn- und Feiertagen?“
Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
Nach § 9 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Unter dieses Verbot fällt jede Art von Beschäftigungen. Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung enthält § 10 ArbZG. Danach dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 ArbZG beschäftigt werden bei beispielsweise Notdiensten (§ 10 Nr. 1 ArbZG) sowie in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (§ 10 Abs. 3 ArbZG). Die Behandlung darf nicht aufschiebbar sein, damit ein solcher Ausnahmetatbestand für eine ambulante Praxis greifen kann.
Was bedeutet „Ruhetag“?
Im Gespräch ist, die freien Tage im Infektionsschutzgesetz festzuschreiben, damit die Länder diese bis kommende Woche in ihre Corona-Schutzverordnungen aufnehmen können. Laut Aussage der Bundesregierung sind die Regeln an diesen beiden Tagen mit denen an Sonn- und Feiertagen vergleichbar. Das würde bedeuten, dass die Unternehmen geschlossen bleiben.
Praxistipp + wie Sie am Ball bleiben?
Insgesamt bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung einheitlich erfolgt oder ob die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen und Anwendungspraktiken vorgeben. Auf Grund der Geschehnisse der letzten Monate besteht durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit für Letzteres. Da ein Verstoß gegen das oben genannte Beschäftigungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 22 ArbZG), die mit einer Geldbuße bis zu € 15.000,00 geahndet werden kann, sollte rechtssicher gehandelt werden.
Und wie bleibe ich bei all dem Durcheinander rechtssicher am Ball?
Idealerweise mit unserer MedizinanwälteFlat. Egal, um welches Thema es geht: Mit unserer MedizinanwälteFlat sichern Sie sich den frühzeitigen Rat unserer Fachanwälte. Mit der Flatrate bieten wir Ihnen telefonische/ videotelefonische Erstberatung in allen unseren Rechtsgebieten, wie z.B.
- Arbeitsrecht
- Werberecht
- Berufsrecht
- Gesellschaftsrecht / Praxisumstrukturierungen
- Begleitung von Praxisabgabe / -übernahme und Nachfolgeprozessen
- etc.
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Online-Seminarreihe: Praxisabgabe – einfach gemacht!
Eine „Ruhestandswelle steht bevor“, berichtet die dzw – Die ZahnarztWoche aktuell auf ihrer Webseite und verweist dabei exemplarisch auf Sachsen-Anhalt. Dort sind ca. 60%(!) der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte über 55 Jahre alt. Das bedeutet konkret: Bis 2026 werden fast 450 niedergelassene Kolleginnen und Kollegen das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und sich mit der Praxisabgabe beschäftigen. In den letzten vier Jahren hat allerdings nur die Hälfte der Praxisabgeber tatsächlich eine Nachfolge gefunden.
Anderenorts sieht es nicht besser aus. In einem solchen Marktumfeld fragen sich natürlich viele, wie sie ihre eigene Praxisabgabe sinnvoll planen können. Wie finde ich einen Praxiskäufer, ist meine Praxis möglicherweise interessant für Investoren und was ist von denen eigentlich zu halten? Und wenn ich einen Käufer gefunden habe, was dann? So oder so ist es die Aufgabe jedes Praxisinhabers, seine Praxis für einen potenziellen Praxiskäufer attraktiv zu machen. Wir beraten und begleitet Zahnärzte seit vielen Jahren genau in diesem Bereich. Mit Marktkenntnis und als Rechtsanwälte auch mit der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Kenntnis, um mit Investoren und deren Beratern auf Augenhöhe verhandeln zu können. Hier sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Wer sich einmal allgemein zu diesem Thema informieren möchte, ist eingeladen zu einem Online-Seminar der CompuGroup Medical AG am 27.01.2021 um 13.00 Uhr, zu dem die Compu Group unseren Partner RA Jens Pätzold als Referenten eingeladen hat.
Worum geht es: Praxisabgabe – einfach gemacht
Wann? Mittwoch, 27.01.2021 13:00-15:00
Wo? Nach erfolgreicher Registrierung auf ZOOM
Wer? CGM Dentalsysteme in Kooperation mit Jens Pätzold (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Unternehmensberater)
Veranstaltungsinhalte der Seminarreihe
- Rechtliche Hintergründe bei der Praxisabgabe: Was müssen Zahnärzte hierbei beachten?
Der Referent: Jens Pätzold ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Unternehmensberater. Er hat sich auf das Medizinrecht, als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts konzentriert und betreut nationale und internationale Healthcare-Unternehmen. Niedergelassenen (Zahn-)Arztpraxen berät er bundesweit bei der strategischen und rechtlichen Optimierung und hat dabei zahlreichen Praxen zu einem weit überdurchschnittlichen Wachstum und Ertrag verholfen. Dazu gehört auch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen. Er ist gefragter Keynote-Speaker, publiziert Bücher und regelmäßig Artikel in Fachliteratur für den Gesundheitsmarkt.